
Unsere und Ihre politischen Instrumente!
Hier können Sie und wir aktiv die Geschäfte, Projekte und Angelegenheiten der Gemeinde Flurlingen von aussen mitgestalten.
Die politischen Instrumente für Bürger:innen auf Gemeindeebene, bieten den Einwohner und Einwohnerinnen unserer Gemeinde eine wertvolle Möglichkeit, aktiv an der Gemeinde-Gestaltung teilzuhaben. Durch die Nutzung dieser Instrumente können Bürger:innen ihre Anliegen und Ideen direkt einbringen, was zu einer stärkeren Mitbestimmung und einer besseren Lebensqualität in der Gemeinde führt. Die aktive Teilnahme fördert zudem den Zusammenhalt und das Gemeinschaftsgefühl, da alle Stimmen gehört werden.
Das Öffentlichkeitsprinzip
will das Handeln der staatlichen Behörden und Ämter für Aussenstehende nachvollziehbar und transparent gestalten.
Das Öffentlichkeitsprinzip erlaubt allen Einwohner:innen und Bürger:innen Einsichten in alle öffentlichen Dokumente. Davon werden wir Gebrauch machen, um Transparenz zu schaffen. Die Gemeindebehörden sind bis auf wenige Ausnahmen auf Anfrage verpflichtet, voraussetzungslos Zugang zu allen Dokumenten zu gewähren.
https://www.zh.ch/de/politik-staat/kanton/kantonale-verwaltung/oeffentlichkeitsprinzip.html
Die Urnenabstimmungen
Wir wollen zukünftig Urnenabstimmungen forcieren, damit mehr Stimmberechtigte motiviert werden können, Ihre Stimme abzugeben und zu wählen. Studien beweisen, dass an Urnenabstimmungen mehr Bürger:innen wählen. Jede stimmberechtigte Person kann an der Gemeindeversammlung eine nachträgliche Urnenabstimmung über einen Beschluss beantragen. Zudem bestimmt die Gemeindeordnung, über welche Geschäfte nur an der Urne abgestimmt werden kann. Hier werden wir aktiv auf den Gemeinderat zugehen, um die Gemeindeordnung zu prüfen und allenfalls zu erweitern.
https://www.zh.ch/de/politik-staat/wahlen-abstimmungen/gemeindeabstimmungen.html#61056067
Anfragen gemäss Gemeindegesetz §17
können von den Stimmberechtigten, über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse, eingereicht werden und an der Gemeindeversammlung eine Beantwortung verlangen. Diese Anfragen müssen spätestens 10 Tage vor einer Versammlung eingereicht werden. Dieses Instrument werden wir vermehrt nutzen, um Antworten zu erhalten, die Geschäfte vertieft erläutern.
Es besteht für die Versammlung ausserdem die Möglichkeit, den Beschluss zu fassen, eine Diskussion zuzulassen.
Die Einzelinitiative
Mit der Einzelinitiative hat eine einzelne stimmberechtigte Person die Möglichkeit, ein Anliegen in den Gemeinderat zu bringen. Sie kann damit im Alleingang erreichen, dass über ihr Anliegen in der Gemeindeversammlung oder an der Urne abgestimmt wird. Mit diesem Instrument werden wir Themen einbringen, welche der Flurlinger Bevölkerung Mehrwert verschaffen und die Zukunft von Flurlingen sichern sollen.